Wagner GmbH, Cloppenburg (Hohe Tannen 21, 49661 Cloppenburg). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Wagner GmbH, Cloppenburg (Hohe Tannen 21, 49661 Cloppenburg). Das Registergericht beabsichtigt vorstehende Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf 1 Monat ab Veröffentlichung festgesetzt.
Viktor Wagner GmbH, Cloppenburg (Hohe Tannen 21, 49661 Cloppenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Wagner GmbH.
Viktor Wagner GmbH, Cloppenburg (Hohe Tannen 21, 49661 Cloppenburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Vertrieb und Montage von Fenster- und Türelementen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wagner, Viktor, Cloppenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Unternehmensteils des von dem Einzelkaufmann Wagner, Viktor, Cloppenburg, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Viktor Wagner e. K. in Cloppenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 200981) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2007. Satzung vom 31.08.2007 mit Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 4 (Stammkapital) vom 21.11.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Viktor Wagner GmbH, Cloppenburg (Hohe Tannen 21, 49661 Cloppenburg). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.12.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.