HRB 11678: J. Wagner Wohnbau GmbH, Rosenheim, Sulzbergstr. 4, 83115 Neubeuern. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Wagner, Vincent, Neubeuern, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11678:J. Wagner Wohnbau GmbH, Rosenheim, Am Salzstadel 2, 83022 Rosenheim.Geschäftsanschrift: Sulzbergstr. 4, 83115 Neubeuern.
J. Wagner Wohnbau GmbH, Rosenheim, Am Salzstadel 2, 83022 Rosenheim.Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung auf eigene oder fremde Rechnung, Durchführung von Bauträgermaßnahmen, Übernahme von Baubetreuungen, Vermittlung des Abschlusses und der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Übernahme von Immobilienverwaltungen und Vermittlung von Finanzierungen, soweit keine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist, sowie die Unternehmensberatung.. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wagner, Josef Ulrich, Neubeuern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Heuberg Immobilien u. Bauträger GmbH mit dem Sitz in Neubeuern (Amtsgericht Traunstein HRB 12615) und die J. Wagner Immobilien & Bauträger GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neubeuern (Amtsgericht Traunstein HRA 9992) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.