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Wagner Verwaltungs-GmbH, Usingen (HRB 8148) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Am Riedborn 20 - 22
61250 Usingen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 8148
Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Wagner Verwaltungs-GmbH aus Usingen war im Handelsregister Bad Homburg unter der Nummer HRB 8148 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Wagner Verwaltungs-GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Wagner Verwaltungs-GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 08.10.2009
Löschung

Wagner Verwaltungs-GmbH, Usingen, (Am Riedborn 20-22, 61250 Usingen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Druck- und Pressehaus GmbH am 02.10.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 01.10.2009
Veränderung

Wagner Verwaltungs-GmbH, Usingen, (Am Riedborn 20-22, 61250 Usingen).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Druck- und Pressehaus GmbH mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen HRB 289) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

08.10.2009
Registervorgang

Löschung 07.10.2009