VR 50693:Walburgisschule Menden, Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel e.V., Bestwig (Bergkloster, 59909 Bestwig). Die formwechselnde Umwandlung ist durch die Eintragung der SMMP Walburgisschule gGmbH mit Sitz in Bestwig (Amtsgericht Arnsberg HRB 10887) wirksam geworden.
VR 50693:Walburgisschule Menden, Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel e.V., Bestwig (Bergkloster, 59909 Bestwig). Der Verein ist nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 02.07.2014 im Wege des Formwechsels in die SMMP Walburgisschule gGmbH mit Sitz in Bestwig (Amtsgericht Arnsberg 22 AR 380/2014) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.