HRB 10458: Wald- und Grundbesitz GmbH, Steinheim, Leopoldstaler Str. 195, 32839 Steinheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Witte, Christian, Blomberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 10458: Wald- und Grundbesitz GmbH, Steinheim, Leopoldstaler Str. 195, 32839 Steinheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Lippok, Jörg, Radebeul, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Witte, Christian, Blomberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wald- und Grundbesitz GmbH, Steinheim, Leopoldstaler Str. 195, 32839 Steinheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2011/ 13.09.2011. Geschäftsanschrift: Leopoldstaler Str. 195, 32839 Steinheim. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Waldflächen, der Vertrieb von Holz sowie die Vermietung und Verpachtung von Waldflächen an Dritte. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lippok, Jörg, Radebeul, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dwelck, Günter, Blomberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Wald- und Grundbesitz GmbH & Co. KG, Steinheim (Amtsgericht Paderborn HRA 3100) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.05.2011/ 13.09.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.