Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
a)
Firma geändert; nun:
Walden Holding GmbH |
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|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8
(Jahresabschluss) und § 13 (Einziehung) beschlossen. |
a)
03.11.2022
Reusch |
HRB 755202: iPoint-systems Holding GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Grafenberg. Geschäftsanschrift: Manfred-Klaiber-Straße 11, 72661 Grafenberg.
HRB 755202: iPoint-systems Holding GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "iPoint-systems gmbh", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353830) am 09.12.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 755202: iPoint-systems Holding GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "iPoint-systems gmbh", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353830) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.11.2020 ihren Kommanditanteil an der Green KG mit Sitz in Metzingen auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 755202: iPoint-systems Holding GmbH, Reutlingen, Ludwig-Erhard-Straße 58, 72760 Reutlingen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "iPoint-systems gmbh", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 353830) am 02.12.2020 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
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