GnR 700006: Waldgenossenschaft Oberes Elztal e.G., Elzach (Hauptstraße 69, 79215 Elzach Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Genossenschaft "Drei-Täler-Wald e.G.", Freiamt (künftig: Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau eG; Amtsgericht Freiburg, GnR 700008) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
79215 Elzach
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Amtsgericht: Freiburg
Rechtsform: eG