GnR 700008: Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau eG, Freiamt (Sägplatz 1, 79348 Freiamt). Die Generalversammlung vom 30.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und durch Einfügen eines neuen § 45 (Datenschutz) beschlossen; die bisherigen §§ 45 bis 47 werden damit zu §§ 46 bis 48. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von der Beschränkung des § 181 2. Alternative BGB allgemein befreit werden.
GnR 700008: Drei-Täler-Wald e.G., Freiamt (Sägplatz 1, 79348 Freiamt). Die Generalversammlung vom 30.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Firma geändert; nun: Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau eG. Gegenstand geändert; nun: Die Vermarktung von Waldprodukten und die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Waldbewirtschaftung und Waldpflege für die angeschlossenen Mitglieder. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Bestellt als Vorstand: Tibi, Roland Günther, Elzach, * ‒.‒.‒‒. Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben 'Tag die Genossenschaft "Waldgenossenschaft Oberes Elztal e.G.", Elzach (Amtsgericht Freiburg i. Br. GnR 700006) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Drei-Täler-Wald e.G., Freiamt (Sägplatz 1, 79348 Freiamt). Bestellt als Vorstand: Weis, Thomas, Simonswald, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstand: Hug, Alfred, Simonswald, * ‒.‒.‒‒.
Drei-Täler-Wald e.G., Freiamt, (Sägplatz 1, 79348 Freiamt).Genossenschaft. Satzung vom 21.07.2008. Gegenstand: Die Vermarktung von Waldprodukten und die Vermittlung und Durchführung von Dienstleistungen im Bereich Waldbewirtschaftung und Waldpflege für die angeschlossenen Mitglieder. Angestrebt wird der Aufbau und die Verwaltung eines gemeinsamen Solidaritätsfond für die angeschlossenen Mitglieder. Nachschusspflicht: Keine Nachschusspflicht. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Vorstand: Hug, Alfred, Simonswald, * ‒.‒.‒‒; Reinbold-Mench, Hannelore, Freiamt, * ‒.‒.‒‒.