HRB 15359: Waldhausen & Bürkel - Kfz-Versicherungsvermittlung und Leasing Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 230-250, 41063 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2020 hat die Änderung der Firma und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Waldhausen & Bürkel Immobilien Verwaltungs GmbH.
HRB 15359: Waldhausen & Bürkel - Kfz-Versicherungsvermittlung und Leasing Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 230-250, 41063 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bürkel, Dierk, Viersen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Bürkel, Oliver, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Waldhausen & Bürkel - Kfz-Versicherungsvermittlung und Leasing Verwaltungs GmbH, Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 230-250, 41063 Mönchengladbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2012. Geschäftsanschrift: Hohenzollernstraße 230-250, 41063 Mönchengladbach. Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und/oder bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Waldhausen & Bürkel - Kfz-Versicherungsvermittlung und Leasing GmbH & Co. KG, die die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken, Vermittlung von Versicherungen im Rahmen des VW-Versicherungsdienstes und die Vermietung von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bürkel, Dierk, Viersen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.