Waldhausen-Tönges Handels-GmbH & Cie., Geilenkirchen, Konrad-Adenauer-Str. 176, 52511 Geilenkirchen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Waldhausen-Tönges GmbH (vormals Waldhausen-Tönges Verwaltungs GmbH) am 20.11.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Waldhausen-Tönges Handels-GmbH & Cie., Geilenkirchen, Konrad-Adenauer-Str. 176, 52511 Geilenkirchen.Geschäftsanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 176, 52511 Geilenkirchen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.04.2008 und Änderung vom 19.09.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.04.2008 und 19.09.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.04.2008 und 19.09.2008 mit der Waldhausen-Tönges Verwaltungs GmbH mit Sitz in Geilenkirchen (Amtsgericht Aachen; HRB 9481) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.