HRB 155129 B: Waldkindergarten am Löwen gGmbH, Berlin, Zum Heckeshorn 33, Haus 2, 14109 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Siegert, Sascha; Geschäftsführer: 3. Burmeister, Anne, * ‒.‒.‒‒, Trebbin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 155129 B: Waldkindergarten am Löwen gGmbH, Berlin, Zum Heckeshorn 33, Haus 2, 14109 Berlin. Firma: Waldkindergarten am Löwen gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Zum Heckeshorn 33, Haus 2, 14109 Berlin; Gegenstand: die Förderung der Bildung und Erziehung, insbesondere der Betrieb eines integrierten Waldkindergartens in Berlin, in der Kinder gefördert, gebildet und betreut werden und die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele der Waldpädagogik; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Makowsky, Anne, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Siegert, Sascha, * ‒.‒.‒‒, Stahnsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2013; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Waldkindergarten am Löwen e. V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, VR 26722) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 28.08.2013. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.