Waldorfkindergarten Alt-Buchholz, Hannover (Podbielskistr. 374, 30659 Hannover). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Vereins "Freier Waldorfkindergarten Raphael e.V." am 03.09.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
Waldorfkindergarten Alt-Buchholz, Hannover (Podbielskistr. 374, 30659 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 14.03.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.03.2012 mit dem Freier Waldorfkindergarten Raphael e.V. mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, VR 7633) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.