Walker GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Hirschstraße 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen). Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Walker, Karl, Dettenhausen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Walker GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Hirschstraße 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen). Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Karl Walker e.K.", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 720438) am 19.03.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Walker GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Hirschstraße 18, 70771 Leinfelden-Echterdingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2006 mit Nachtrag vom 12.02.2007. Gegenstand: Der Betrieb eines Sanitätshauses einschließlich der Herstellung bandagen-technischer Orthopädie-Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Walker, Karl, Dettenhausen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Regine, Kaupp, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Walker, Karl, Dettenhausen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Karl Walker e.K.", Leinfelden-Echterdingen (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 720438) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.11.2006. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.