HRB 45443: Walla Consulting GmbH, Hillesheim, Aachener Straße 2, 54576 Hillesheim. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Walla Consulting e.K. in Hillesheim (Amtsgericht Wittlich HRA 41666) am 12.05.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 45443: Walla Consulting GmbH, Hillesheim, Aachener Straße 2, 54576 Hillesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2021. Geschäftsanschrift: Aachener Straße 2, 54576 Hillesheim. Gegenstand: Die Unternehmensberatung für Zahnärzte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walla, Sven Maria, Hillesheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Walla, Sven Maria, Hillesheim, 08.12.1975 unter der Firma Walla Consulting e.K. in Hillesheim (Amtsgericht Wittlich HRA 41666) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.03.2021. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.