Wallich + Leibenguth Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 294, 66538 Neunkirchen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Wallich + Leibenguth Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 294, 66538 NeunkirchenEs ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen
Wallich + Leibenguth Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Neunkirchen (Wellesweilerstr. 294, 66538 Neunkirchen). Durch Beschluß des Amtsgerichts Saarbrücken vom 15.04.2005 (Az.: 106 IN 12/05) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHGvon Amts wegen eingetragen.