Walter Bärenfänger GmbH, Amberg (Kapellenstr. 8, 92224 Amberg). Die Verschmelzung wurde am 23.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg HRA 2485).
Walter Bärenfänger GmbH, Amberg (Kapellenstr. 8, 92224 Amberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.01.2005 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mitSitz in Ursensollen weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.