Walter Baumgartl GmbH, Augsburg (Am Mühlholz 1, 86199 Augsburg). Die Einzelfirma wurde am 27.08.2007 in das Register eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 16023).
Walter Baumgartl GmbH, Augsburg (Am Mühlholz 1, 86199 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2006 mit Nachtrag vom 22.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom jeweils selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Baumgartl Walter, Augsburg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Walter Baumgartl e.K. mit dem Sitz in Augsburg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.