Walter Emmerich Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Losheim, Provinzialstraße 36, 66679 Losheim. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2013 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma "Schreinerei Emmerich e.K." (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11502) auftretenden Kaufmann Walter Emmerich übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 03.09.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
66679 Losheim
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH