Walter G i l l e s Industrievertretungen, Mülheim an der Ruhr, (Friedrichstr. 5, 45468 Mülheim an der Ruhr).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wegema Maschinen-Vertriebsgesellschaft Gilles & Co am 30.07.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Walter G i l l e s Industrievertretungen, Mülheim an der Ruhr, (Friedrichstr. 5, 45468 Mülheim an der Ruhr).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Wegema Maschinen-Vertriebsgesellschaft Gilles & Co mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 8389) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.