Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG, Allendorf (Eder)-Rennertehausen (Schuhmachergasse 29, 35108 Allendorf (Eder)). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2006 wirksam geworden.
Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG, Allendorf (Eder)-Rennertehausen (Schuhmachergasse 29, 35108 Allendorf (Eder)). Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Henkel Beteiligungsgesellschaft mbH, Allendorf (Eder)- Rennertehausen (Amtsgericht Marburg HRB 4151). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Henkel, Walter, Allendorf (Eder), * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Baugeschäft Walter Henkel e. K. in Allendorf (Eder)-OT Rennertehausen (Amtsgericht Marburg, HRA 4199) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.