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Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG, Allendorf (HRA 3537)

Firmendaten

Anschrift
Schuhmachergasse 29
35108 Allendorf
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06452/7448
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 3537
Amtsgericht: Marburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG aus Allendorf ist im Handelsregister Marburg unter der Nummer HRA 3537 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG ihren Standort nicht geändert. Die Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 28.09.2006
Veränderung

Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG, Allendorf (Eder)-Rennertehausen (Schuhmachergasse 29, 35108 Allendorf (Eder)). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.09.2006 wirksam geworden.

Calendar 28.09.2006
Veränderung

Walter Henkel GmbH & Co. Bau KG, Allendorf (Eder)-Rennertehausen (Schuhmachergasse 29, 35108 Allendorf (Eder)). Firma von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Henkel Beteiligungsgesellschaft mbH, Allendorf (Eder)- Rennertehausen (Amtsgericht Marburg HRB 4151). Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Henkel, Walter, Allendorf (Eder), * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Baugeschäft Walter Henkel e. K. in Allendorf (Eder)-OT Rennertehausen (Amtsgericht Marburg, HRA 4199) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

28.09.2006
Entscheideränderung

Veränderung
Henkel Beteiligungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter