Walter Heutz GmbH, Niederkrüchten (Brempter Weg 31, 41372 Niederkrüchten). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage ihr Vermögen im Wege der Verschmelzung als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Walter Heutz, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒, als natürliche Person übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walter Heutz GmbH, Niederkrüchten (Brempter Weg 31, 41372 Niederkrüchten). Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden aufgrund Ausgliederung des im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR A 5674 eingetragenen Unternehmens unter der Firma Walter Heutz e.K. aus dem Vermögen des Alleininhabers Walter Heutz, wohnhaft in Niederkrüchten, zur Neugründung aufgrund Ausgliederungserklärung vom 09.05.2005. Die Ausgliederung ist am 29.07.2005 mit ihrer Eintragung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Gegenstand: die Entwicklung und Vermarktung sowie der Handel mit informationstechnischen Produkten aller Art und die sonstige Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Heutz, Walter, Niederkrüchten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.