Walter J. Winkler GmbH, Offenbach am Main, Odenwaldring 7, 63500 Seligenstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
Walter J. Winkler GmbH, Offenbach am Main, Lammerstraße 15-19, 63075 Offenbach am Main.Geschäftsanschrift: Odenwaldring 7, 63500 Seligenstadt. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Winkler, Walter J., Seligenstadt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Franco-Tech Postbearbeitung und Bürotechnik GmbH, Offenbach am Main, Lammerstraße 15-19, 63075 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Walter J. Winkler GmbH.
Franco-Tech Postbearbeitung und Bürotechnik GmbH, Offenbach am Main, Lammerstraße 15-19, 63075 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2009 mit Nachtrag vom 29.01.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) sowie die Änderung von § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG v.A.w eingetragen als Geschäftsanschrift: Lammerstraße 15-19, 63075 Offenbach am Main. Neues Stammkapital: 46.000,00 EUR.
Franco-Tech Postbearbeitung und Bürotechnik GmbH, Offenbach am Main, (Lammertstr. 15-19, 63075 Offenbach am Main).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der OFFICE MAIL Vertriebs-GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 42942) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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