Walter Kames Maschinen-Vertriebsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Dillenburger Weg 34, 40229 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Walter Kames GmbH am 09.09.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Walter Kames Maschinen-Vertriebsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Dillenburger Weg 34, 40229 Düsseldorf. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Dillenburger Weg 34, 40229 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Walter Kames GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 55218) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.