HRB 7564: Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH, Olpe, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Knebel, Manfred, Siegen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr Liquidator: Knebel-Bilsing, Sonja, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 7564: Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH, Olpe, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen. Bestellt zum Geschäftsführer: Knebel-Bilsing, Sonja, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4063:Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH, Neunkirchen, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. Juli 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 23. Juli 2014 mit der Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH mit Sitz in Olpe (Amtsgericht Siegen - HR B 7564) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7564:Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH, Olpe, Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23. Juli 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Siegen - HR B 4063) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walter Knebel Kraftfahrzeuge GmbH, Olpe, Bruchstraße 5, 57462 Olpe. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ziegelwerkstraße 30, 57074 Siegen.
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