HRB 1350: Walter Kunze Schrott- und Metallhandels GmbH, Freital, Schachtstr. 8 b, 01705 Freital. Bestellt: Geschäftsführer: Grimmer, Sebastian, Wilsdruff OT Kesselsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 1350: Walter Kunze Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH, Freital, Schachtstr. 8 b, 01705 Freital. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2017 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Geändert wurden insbesondere: Firma sowie Stammkapital. Neue Firma: Walter Kunze Schrott- und Metallhandels GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 1350:Walter Kunze Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH, Freital, Schachtstr. 8 b, 01705 Freital.Prokura erloschen: Lichtner, Sigrid, Kesselsdorf, * ‒.‒.‒‒.
Walter Kunze Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH, Freital, Schachtstr. 8 b, 01705 Freital. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 16.11.1995 mit der Walter Kunze Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Langenau wurde geändert. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss 26.02.2013 zugestimmt.
Walter Kunze Schrott- und Metallhandelsgesellschaft mbH, Freital, Schachtstr. 8 b, 01705 Freital. Persönliche Angaben von Amts wegen geändert: Geschäftsführer: Kunze, Rolf, Langenau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Rolf Kunze Vermögensverwaltungs GmbH mit dem Sitz in Freital (Amtsgericht Dresden HRB 23849) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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