Walter Rembs GmbH, Dietfurt (Hauptstr. 27, 92345 Dietfurt). Die Verschmelzung wurde am 29.08.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 2920 ).
Walter Rembs GmbH, Dietfurt (Hauptstr. 27, 92345 Dietfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Dentallabor Johannes Roßberg GmbH mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRB 2920) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.