Walter Schomaker Großbuchbinderei GmbH & Co. KG, Iserlohn (Hombrucher Weg 1, 58638 Iserlohn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schomaker GmbH & Co. KG am 29.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Walter Schomaker Großbuchbinderei GmbH & Co. KG, Iserlohn (Hombrucher Weg 1, 58638 Iserlohn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2005 mit der (Schomaker Buchbinde - GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Menden, nach Firmenänderung und Sitzverlegung:) Schomaker GmbH & Co. KG mit Sitzin Iserlohn (Amtsgericht Iserlohn HRA 4107) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Walter Schomaker Großbuchbinderei GmbH & Co. KG, Iserlohn (Hombrucher Weg 1, 58638 Iserlohn). Prokura erloschen: Schomaker, Edith, Menden.