HRB 2218: Walter Wagner Eisen - Metalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Alte Salzdahlumer Straße 203, 38124 Braunschweig. Änderung zur Geschäftsanschrift: Forststraße 3, 38162 Cremlingen.
Walter Wagner Eisen - Metalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cremlingen, Forststraße 3, 38162 Cremlingen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Braunschweig beschlossen. Geschäftsanschrift: Alte Salzdahlumer Straße 203, 38124 Braunschweig.
Walter Wagner Eisen - Metalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Cremlingen, Forststraße 3, 38162 Cremlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Günter, Montagnola.
Walter Wagner Eisen - Metalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, Forststraße 3, 38162 Cremlingen.Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 2 und mit ihr die Sitzverlegung der Gesellschaft von Braunschweig nach Cremlingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Forststraße 3, 38162 Cremlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Sabine, Cremlingen, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Walter, Plasselb/Schweiz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wagner, Sabine, Hordorf.
Walter Wagner Eisen - Metalle Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Braunschweig, (Bevenroder Str. 1, 38108 Braunschweig).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der Dortmunder Schrotthandel Walter Wagner Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Dortmund (AG Dortmund HRB 2583) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.