Walter und Klaus Oehmchen GmbH, Wuppertal (Wettiner Str. 20, 42287 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Oemchen Vertriebs GmbH & Co. KG, Wuppertal ( Amtsgericht Wuppertal HRA 9462) am 30.08.06 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Walter und Klaus Oehmchen GmbH, Wuppertal (Wettiner Str. 20, 42287 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 mit der Oehmchen Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 9462) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.