Walther Bürobedarf GmbH, Plauen (Neupertstraße 4, 08523 Plauen). Die Verschmelzung wurde am 11.05.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Walther Bürobedarf GmbH, Plauen (Neupertstraße 4, 08523 Plauen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider beteiligter Rechtsträger vom selben Tag mit der Walther Büroorganisation und Einrichtung GmbH mit dem Sitz in Plauen(Amtsgericht Chemnitz, HRB 103) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.