Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 116/24) vom
01.10.2024 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
10.10.2024
Lindenthal |
7 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke (15 IN 116/24) vom
17.07.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind. |
a)
22.07.2024
Lindenthal |
HRB 101063: Waltron GmbH, Warmsen, Sapelloh 51, 31606 Warmsen. Bestellt als Geschäftsführer: Watermann, Matthias, Porta Westfalica, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 101063: Waltron GmbH, Warmsen, Sapelloh 51, 31606 Warmsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Ute, Kaufm. Angestellte, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒.
Waltron GmbH, Warmsen, Sapelloh 51, 31606 Warmsen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2012 mit der TOC Solutions GmbH mit Sitz in Warmsen (AG Walsrode HRB 203272) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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