HRA 6489: Walzenwerk Jülke Lobberich Eins GmbH & Co. KG, Nettetal, Rosental 49, 41334 Nettetal. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.10.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.10.2017 und der Gesellschafterversammlung der Walzenwerk Nettetal GmbH vom 05.10.2017 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Walzenwerk Nettetal GmbH mit Sitz in Nettetal (AG Krefeld HRB 16413) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
41334 Nettetal
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Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Krefeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG