HRB 12240: Wartberg-Verlag GmbH, Gudensberg, Im Wiesental 1, 34281 Gudensberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Boomgaarden, Jens, Wittorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Neef, Dieter, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 12240: Wartberg-Verlag GmbH, Gudensberg, Im Wiesental 1, 34281 Gudensberg. Bestellt als Geschäftsführer: Boomgaarden, Jens, Wittorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartel, Wolfgang, Melbeck, * ‒.‒.‒‒.
HRB 12240: Wartberg-Verlag GmbH, Gudensberg, Im Wiesental 1, 34281 Gudensberg. Mit der Saatkorn-Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 1442) als herrschendem Unternehmen ist am 14.12.2016 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2016 zugestimmt.
HRB 12240: Wartberg-Verlag GmbH, Gudensberg, Im Wiesental 1, 34281 Gudensberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016. Geschäftsanschrift: Im Wiesental 1, 34281 Gudensberg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Büchern (Buchverlag). Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Bartel, Wolfgang, Melbeck, * ‒.‒.‒‒; Wieden, Jannis, Gudensberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Wartberg-Verlag GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gudensberg (Amtsgericht Fritzlar, HRA 11217). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.