HRA 10026:Waschek Bohrtechnik GmbH & Co. KG, Günzburg, Schopfelerstraße 39, 89312 Günzburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 29.07.2015 mit der Terrasond Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen mit beschränkter Haftung & Co. KG mit dem Sitz in Günzburg-Deffingen (Amtsgericht Memmingen, HRA 1978) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 03.08.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRA 1978). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
89312 Günzburg
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Amtsgericht: Memmingen
Rechtsform: GmbH & Co. KG