Wassergewinnungs- und -versorgungs GmbH Pappenheim und Umgebung, Pappenheim, Marktplatz 1, 91788 Pappenheim.Geschäftsanschrift: Marktplatz 1, 91788 Pappenheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fischer, Peter, Treuchtlingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Altenburger, Franz, Treuchtlingen-Auernheim, * ‒.‒.‒‒; Rusam, Günther, Pappenheim, * ‒.‒.‒‒.
Wassergewinnungs- und -versorgungs GmbH Pappenheim und Umgebung, Pappenheim (Marktplatz 1, 91788 Pappenheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Die Gewinnung von Trinkwasser und der Vertrieb des Wassers, insbesondere an den Endverbraucher und an die Gesellschafter der GmbH. Stammkapital: 150.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Peter, Treuchtlingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Pappenheim und Umgebung, Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit dem Sitz in Pappenheim betriebenen Unternehmens "Wasserversorgung" gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 2, 135, 168 ff UmwG nach näherer Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.12.2005. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.