Wassersport Hannover-Linden e.V., Hannover (Liepmannstr. 7 B, 30453 Hannover). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers "Wassersportfreunde von 1898 Hannover e.V." (Amtsgericht Hannover VR 201798) am 31.10.2012 wirksam geworden. Der Verein ist erloschen.
Wassersport Hannover-Linden e.V., Hannover (Liepmannstr. 7 B, 30453 Hannover). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 14.03.2012 und der Mitgliederversammlung des Vereins Sportverein Wasserfreunde von 1898 Hannover mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover VR 2350) als weiterem übertragenden Rechtsträger vom 24.02.2012 zu dem dadurch neu gegründeten Verein Wassersportfreunde von 1898 Hannover e.V. mit Sitz in Hannover verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.