Wasserstraßer Windparkbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Petershagen (Zum Silberberg 25, 32469 Petershagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Loccumer Windparkbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rehburg-Loccum (Amtsgericht Walsrode Registerabteilung Diepholz HRB 100473) am 31.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wasserstraßer Windparkbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Petershagen (Zum Silberberg 25, 32469 Petershagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Loccumer Windparkbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rehburg-Loccum (AG Walsrode Registerabteilung Diepholz HRB 100473) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.