Wasserversorgung Herne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Die Kommanditgesellschaft ist am 15.07.2005 in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ( AG Bochum- HRA 5783 ). Die Firma ist erloschen.
Wasserversorgung Herne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2005 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft in die Firma Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG mit Sitz in Herne beschlossen. Der Formwechsel wird erst mit der Eintragungder Kommanditgesellschaft in das für diese maßgebende Register wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Wasserversorgung Herne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herne (Grenzweg 18, 44623 Herne). Der mit der Wasserversorgung Herne Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Herne, am 22..05.2002 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.12.2004 zum 31.12.2004 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.