Wasserversorgung Südharz GmbH, Bad Sachsa, Feldstr. 10, 37441 Bad Sachsa.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Bad Sachsa Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 29.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Wasserversorgung Südharz GmbH, Bad Sachsa, Feldstr. 10, 37441 Bad Sachsa.
Wasserversorgung Südharz GmbH, Bad Sachsa, Feldstr. 10, 37441 Bad Sachsa.Geschäftsanschrift: Feldstr. 10, 37441 Bad Sachsa. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2009 mit der Stadtwerke Bad Sachsa Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Sachsa (Amtsgericht Göttingen, HRB 120154) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Wasserversorgung Südharz GmbH, Bad Sachsa, (Feldstr. 10, 37441 Bad Sachsa).Der mit der Wirtschaftsbetriebe Bad Sachsa GmbH (HRB 120216) am 11.04.1988 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 27.08.2008 zum 01.01.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Wasserversorgung Südharz GmbH, Bad Sachsa (Feldstrasse 10, 37441 Bad Sachsa). Prokura erloschen: Buckmann, Wolfgang, Bad Sachsa, * ‒.‒.‒‒.
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