HRB 709390: Water-i.d. GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Einzelprokura: Hock, Florentina, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒.
HRB 709390: Pool-i.d. GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 1.1 (Firma) und 18.3 (Veröffentlichung) beschlossen. Firma geändert; nun: Water-i.d. GmbH.
Pool-i.d. GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und 15 (Bewertung und Abfindung) beschlossen.
Pool-i.d. GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Nicht mehr Geschäftsführer: Langer, Heiko Thorsten, Walldorf, * ‒.‒.‒‒.
Pool-i.d. GmbH, Eggenstein-Leopoldshafen, Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2010. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 20, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen. Gegenstand: Die Produktion und der Vertrieb von Erzeugnissen, die dem Schwimmbad-, Sauna- und Wellnessbereich und/ oder dem Ermitteln von Wasserwerten zuzuordnen sind, sowie Dienstleistungen im vorgenannten Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hock, Andreas, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒; Langer, Heiko Thorsten, Walldorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Pool-i.d. GmbH & Co. KG", Eggenstein-Leopoldshafen (Amtsgericht Mannheim HRA 701130) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.