HRB 86830: Waterway IT Solutions GmbH, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg.
HRA 125051: Waterway IT Solutions GmbH & Co. KG, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. (Erbringung von IT-Dienstleistungen sowie der Handel mit IT-Gütern und IT-Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Palmaille 67, 22767 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafter und die jeweiligen Organe können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Waterway IT Verwaltungs-GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 149553), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Waterway IT Solutions GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 86830) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 86830: Waterway IT Solutions GmbH, Hamburg, Palmaille 67, 22767 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2019 im Wege des Formwechsels in die Waterway IT Solutions GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRA 125051) am 07.10.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.