HRA 25925: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 047 GmbH & Co. KG, Monheim am Rhein, Hauptstraße 63, 40789 Monheim am Rhein. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Wattner 9 Verwaltungs GmbH, Monheim (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90142). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Wattner 3 Verwaltungs GmbH, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90137).
HRA 29642: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 047 GmbH & Co. KG, Köln, Maximinenstr. 6, 50668 Köln. Aufgrund Sitzverlegung nunmehr (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 25925): Monheim am Rhein.
HRA 25925: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 047 GmbH & Co. KG, Monheim am Rhein, Hauptstraße 63, 40789 Monheim am Rhein. (Errichtung und Betrieb von Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen, und Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 63, 40789 Monheim am Rhein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: Wattner 3 Verwaltungs GmbH, Monheim am Rhein (Amtsgericht Düsseldorf HRB 90137). Der Sitz ist von Köln (bisher Amtsgericht Köln, HRA 29642) nach Monheim am Rhein verlegt.
HRA 29642:Wattner SunAsset Solarkraftwerk 047 GmbH & Co. KG, Köln, Düppelstraße 9-11, 50679 Köln.Änderung zur Geschäftsanschrift: Maximinenstr. 6, 50668 Köln.
Wattner SunAsset Solarkraftwerk 047 GmbH & Co. KG, Köln, Düppelstraße 9-11, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.10.2012 mit Nachträgen vom 27.02.2013 und 10.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der SI-Solar Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg HRA 11215) verschmolzen. Als nicht eingetrage wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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