Wavin Anlagen GmbH, Twist, (Industriestr. 20, 49767 Twist).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wavin GmbH am 03.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Wavin Anlagen GmbH, Twist, (Industriestr. 20, 49767 Twist).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2009 mit der Wavin GmbH mit Sitz in Twist (AG Osnabrück HRB 120003) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.