HRB 5726: Weß Verwaltungs und Fußbodenbau GmbH, Freiensteinau, Hauptstraße 10, 36399 Freiensteinau. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 5726: Weß Verwaltungs und Fußbodenbau GmbH, Freiensteinau, Hauptstraße 10, 36399 Freiensteinau. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Weß, Bernd, Freiensteinau, * ‒.‒.‒‒; Weß, Karl Heinrich, gen. Karlheinz, Freiensteinau, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gießen (Az. 6 IN 77/11) vom 11.05.2017 ist das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Weß Verwaltungs und Fußbodenbau GmbH, Freiensteinau, Hauptstraße 10, 36399 Freiensteinau. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Weß Verwaltungs GmbH, Freiensteinau, (Hauptstraße 10, 36399 Freiensteinau).Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Weß Verwaltungs und Fußbodenbau GmbH. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft ist die Komplementärin und führt die Geschäfte der Firma Weß Fußbodenbau GmbH & Co. KG - (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter HRA 3768) -. Sie nimmt alle Aufgaben wahr, die der Geschäftsführerin einer Kommanditgesellschaft obliegen. Die Gesellschaft darf außer dem eigenständig und zwar auf eigene Kosten und Gefahr Fußböden jedweder Art verlegen, Sanierungsarbeiten durchführen und sonstige Bauleistungen erbringen. Geschäftsführer: Weß, Karl Heinrich, gen. Karlheinz, Freiensteinau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Weß Verwaltungs GmbH, Freiensteinau (Hauptstraße 17, 36399 Freiensteinau). Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Weß, Bernd, Freiensteinau, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Geschäftsführer: Weß, Karl Heinz, Freiensteinau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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