Webasto AG, Gauting, Landkreis Starnberg, Kraillinger Str. 5, 82131 Stockdorf. Die Webasto Austria AG mit dem Sitz in Wiener Neustadt (Landesgericht Wiener Neustadt FN 365615w) ist auf Grund des Verschmelzungsplanes vom 08.08.2011 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19.04.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 13.03.2012 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen, der dadurch die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft ( SE) angenommen hat (Webasto SE HRB 199587). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Webasto AG, Gauting, Landkreis Starnberg, Kraillinger Str. 5, 82131 Stockdorf. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.04.2012 sowie Beschluss ihrer Hauptversammlung vom 26.04.2012 und Beschlüsse der Hauptversammlungen der beiden übernehmenden Gesellschaften je vom 26.04.2012 Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Thermo) auf die Webasto Thermosysteme SE mit dem Sitz in Gilching (Amtsgericht München HRB 185600) und Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Dach) auf die Webasto Dachsysteme SE mit dem Sitz in Gauting (Amtsgericht München HRB 190873) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Webasto AG, Gauting, Landkreis Starnberg, Kraillinger Str. 5, 82131 Stockdorf. Die Gesellschaft hat den Entwurf des Spaltungsvertrages zwischen ihr und der Webasto Thermosysteme SE, Gilching (Amtsgericht München HRB 185600) sowie der Webasto Dachsysteme SE, Gauting (Amtsgericht München HRB 190873) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Webasto AG, Gauting, Landkreis Starnberg, Kraillinger Str. 5, 82131 Stockdorf. Die Enerday GmbH mit dem Sitz in Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 6980) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2011 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom jeweils 27.07.2011 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Webasto AG, Gauting, Landkreis Starnberg, Kraillinger Str. 5, 82131 Stockdorf. Die Gesellschaft hat den Verschmelzungsplan samt Satzung der Webasto SE zwischen ihr und der Webasto Austria AG, Wiener Neustadt, Österreich (österreichischen Firmenbuch unter FN 365615 w ) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.Ferner wird gemäß § 5 SEAG folgendes bekannt gemacht (die Gesellschaft hat die Bekanntmachung beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht):Die Webasto Austria AG mit dem Sitz in Wiener Neustadt (eingetragen unter FN 365615w beim österreichischen Firmenbuch) als übertragende Gesellschaft und die Webasto AG mit dem Sitz in Gauting, Landkreis Starnberg (Amtsgericht München, HRB 80078) als aufnehmende Gesellschaft beabsichtigen, die beiden Gesellschaften zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme nach Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-VO).Die Offenlegung des Entwurfs des Verschmelzungsplans von Seiten der übertragenden Gesellschaft erfolgt am 10. August 2011 beim österreichischen Firmenbuch und kann dort in der Urkundensammlung zu FN 365615w eingesehen werden.Die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft werden überdies auf ihre Rechte gemäß § 22 UmwG hingewiesen und können unter nachfolgender Anschrift eine kostenlose Auskunft über die Modalitäten des Gläubigerschutzes erlangen:Webasto AG, Kraillinger Straße 5, 82131 Stockdorf/Gauting.Für etwaige Anleihegläubiger der Webasto AG (insbesondere Gläubiger von Wandel-, Options- und Gewinnanleihen) sowie für etwaige Inhaber von mit Sonderrechten ausgestaffeten Wertpapieren außer Aktien (z.B. Inhaber von Genussscheinen der Webasto AG) gemäß Art. 24 Abs. lit. b) und c) SE-VO gelten die vorstehend beschriebenen Gläubigerschutzrechte entsprechend.Die speziellen Gläubigerschutzrechte nach § 8, 13 SEAG finden keine Anwendung, weil der künftige Sitz der Webasto SE in Deutschland ist.Ein Hinweis auf die Rechte von Minderheitsaktionären nach § 6, 7 SEAG entfällt, da die Webasto AG nicht übertragende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der SE im Inland belegen ist. Zudem verfügt die Webasto AG nicht über Minderheitsaktionäre i.S.v. Art. 21 lit. d) SE.-VO i.V.m. Art. 24 Abs. 2 SE-VO.Künftige Firma der SE wird sein Webasto SE mit dem Sitz in Gauting, Landkreis Starnberg.
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