Weber Innenausbau GmbH, Wittlich, Werkstrasse 3d, 54516 Wittlich. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden "Weber Innenausbau GmbH & Co. KG", Wittlich am 25.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Weber Innenausbau GmbH, Wittlich, Werkstrasse 3d, 54516 Wittlich. Prokura erloschen: Weber, Kurt, Wittlich, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.01.2011 sowie des Zustimmungsbeschlußes ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.01.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.01.2011 mit der"Weber Innenausbau GmbH & Co. KG", Wittlich (Amtsgericht Wittlich HRA 40612) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.