HRB 7036 FL: Webhelp Communications GmbH, Flensburg, Neustadt 16, 24939 Flensburg. Die Verschmelzung ist mit der am 20.08.2018 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Dortmund, HRB 27558) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 7036 FL: Webhelp Communications GmbH, Flensburg, Neustadt 16, 24939 Flensburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Webhelp Deutschland GmbH mit Sitz in Dortmund (AG Dortmund, HRB 27558) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 7036 FL: Webhelp Communications GmbH, Flensburg, Neustadt 16, 24939 Flensburg. Nicht mehr Prokurist: 9. Dr. Radstaak, Jens.
HRB 7036 FL: Webhelp Communications GmbH, Flensburg, Neustadt 16, 24939 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Webhelp Berlin GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 100179 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7036 FL: Webhelp Communications GmbH, Flensburg, Neustadt 16, 24939 Flensburg. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Webhelp Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (AG Flensburg, HRB 6714 Fl) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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