HRB 10095 KI: Webhelp Kiel GmbH, Kiel, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel. Die Verschmelzung ist mit der am 23.05.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, HRB 6714 FL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 10095 KI: Webhelp Kiel GmbH, Kiel, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung auf die Webhelp Flensburg GmbH ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Webhelp Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 6714 FL) verschmolzen. verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam.
HRB 10095 KI: Webhelp Kiel GmbH, Kiel, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Webhelp Flensburg GmbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 7036 FL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10095 KI: Webhelp Kiel GmbH, Kiel, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Der mit der Webhelp Communications GmbH (vormals Perry Knorr Communications GmbH) mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 7036 FL) vom 2. Dezember 2015 bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 23. Dezember 2016 mit Wirkung zum 31. Dezember 2016 beendet worden. Die Gesellschaft hat der Aufhebung am 23. Dezember 2016 zugestimmt.
HRB 10095 KI: Webhelp Kiel GmbH, Kiel, Am Germaniahafen 2, 24143 Kiel. Nicht mehr Geschäftsführer: 10. Zynga, Roman Detlef
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