HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Geschäftsführer: Dr. Herbig, Norbert, Fürth, * ‒.‒.‒‒; Seveneick, Ralf, Zwenkau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 217039: Wehe Beschichtungs-GmbH, Neuenkirchen-Vörden, Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2021 mit Änderung vom 14.07.2021. Geschäftsanschrift: Auf der Leuchtenburg 8, 49434 Neuenkirchen-Vörden. Gegenstand: Herstellung und Verarbeitung von Bauteilen, Produkten aller Art und sonstigen Werkstoffen und Materialien, insbesondere deren Beschichtung zum Schutz, zur Rutschvermeidung, zur Geräuschminderung und gegen Umwelteinflüsse, der Handel und Vertrieb hiermit sowie die Erbringung von hiermit zusammenhängenden Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Scheffler, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der WEHE Beschichtungsgesellschaft mbH & Co. KG, Neuenkirchen-Vörden (Amtsgericht Oldenburg HRA 201467) nach Maßgabe der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.05.2021 und 14.07.2021. Die Geschäftsführer sind kraft Gesellschaftsver- trag vom 27.05.2021/14.07.2021 ermächtigt, innerhalb von höchstens fünf Jahren ab dem Tag dieser Eintragung das Stammkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 12.500,00 EUR durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bareinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Gesellschafter kann durch die Geschäftsführer ausgeschlossen werden. Die Geschäftsführer werden ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.