Wehrle Autoelektronik GmbH, Waldshut-Tiengen (Franz-Haas-Straße 12, 79761 Waldshut-Tiengen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 21.03.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Wehrle Autoelektronik GmbH, Waldshut-Tiengen (Franz-Haas-Straße 12, 79761 Waldshut-Tiengen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.01.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Magna Electronics Europe GmbH", Sailauf (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 6620) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.